Die Leistungen, die Sie – abhängig von Ihrem Anliegen und dem uns erteilten Auftrag – erhalten, sind:
Ergibt die Einschätzung, dass bestimmte Maßnahmen erforderlich und aussichtsreich sind, sprechen wir entsprechende Empfehlungen aus und werden ggf. in Ihrem Auftrag tätig. Bei fehlenden oder zu geringen Erfolgsaussichten raten wir von unnötigen Maßnahmen ab.
Das Vorgehen wird – auch unter Berücksichtigung der Kosten – mit Ihnen abgestimmt.
Ein gut durchdachtes Vorgehen und eine geschickte Verhandlungsführung bringen mehr als überstürzter Aktionismus und überflüssige Taktiererei!
Durch eine effiziente Organisation unserer Kanzleien für Arbeitsrecht in Mannheim, Frankfurt und Karlsruhe stellen wir sicher, dass alle Maßnahmen zügig ergriffen werden.
Vollständige Prüfung des Sachverhalts. Umfassendes Erstberatungsgespräch mit Einschätzung der Erfolgsaussichten. Fundierte und kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auskunft über die zu erwartenden Kosten für einer Kündigungsschutzklage.
Vollständige Prüfung Ihres Aufhebungs-, Auflösungs- oder Abwicklungsvertrages. Umfassendes Beratungsgespräch mit Hinweisen auf Risiken (insb. zu Sperrzeit) und Änderungsvorschlägen (z.B. Abfindung, Zeugnis). Fundierte und kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Vollständige Prüfung Ihres Arbeitsvertrages. Umfassendes Beratungsgespräch mit Hinweisen auf Risiken. Fundiert und kompetent durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Rechtsthemen.
(Wir bieten auch Online-Beratung deutschlandweit)
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Anwalt Rechtsanwalt bei Kündigung: so erreichen Sie unsere Kanzleien für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt im Arbeitsrecht Christian Weber, LL.M. *
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* Uppsala Universität, Schweden