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Lexikon und gesetzliche Angaben
Lexikon rund um "Kündigung"
- Abfindung: Was ist eine Abfindung bzw. ein Abfindungsvergleich?
- Abmahnung: Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
- Änderungskündigung / außerordentlichen Änderungskündigung: Was ist wichtig?
- Aufhebungsvertrag: Formen, Fristen, Details
- Behinderung im Arbeitsrecht:
Besonderer Schutz im Arbeitsverhältnis - Diskriminierung. Benachteiligungen im Arbeitsalltag:
Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? - Kündigung – allgemein:
Was ist eine Kündigung? - Kündigung – Was ist eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung?
- Kündigung – Was ist eine fristlose (außerordentliche) Kündigung?
- Kündigungsfrist: Alles Wichtige zur Kündigungsfrist
- Kündigungsgründe: Welche Bedeutung haben die Kündigungsgründe?
- Kündigung und Freistellung: Was ist eine Freistellung? Was ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis?
- Kündigungsschutz im Allgemeinen: Was bedeutet Kündigungsschutz?
- Kündigungsschutzgesetz – Die 3 Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Kündigungsschutzklage – wie Sie Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben
- Sonderkündigungsschutz – besonderer Kündigungsschutz
- Sozialauswahl – zur Wirksamkeit einer Kündigung
- Urlaub, Resturlaub und Urlaubsabgeltung
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FRANKFURT | Tel. 069 / 583 010 710 |
MANNHEIM | Tel. 0621 / 167 700 70 |
KARLSRUHE | Tel. 0721 / 933 80 80 |
STUTTGART | Tel. 0711 / 252 792 60 |
Ihre Situation
Wir unterstützen Sie!
Viele Kündigungen erweisen sich aus formellen oder materiellen Gründen als unwirksam. Häufig wird die vertragliche und tarifliche Kündigungsfrist nicht eingehalten oder die Kündigung ist nicht sozial gerechtfertigt. Daher lohnt es sich in den meisten Fällen, gegen die Kündigung vorzugehen.
In vielen Fällen kann eine Abfindung erzielt werden oder das Arbeitsverhältnis kann erhalten werden.
Allerdings ist stets Eile geboten! Ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, laufen mehrere teils sehr kurze Fristen.
In einem Beratungsgespräch klären wir Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und stimmen mit Ihnen alle erforderlichen Schritte ab, damit Ihre Recht fristwahrend und bestmöglich wahrgenommen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Hinweis: Bitte geben Sie bereits bei der Kontaktaufnahme an, dass und wann Sie eine Kündigung erhalten haben. Wir halten wöchentlich Termine frei, damit wir für dringende Kündigungsfälle einen kurzfristigen Termin anbieten können.
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Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag) ist ein beliebtes Mittel, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Es kann sich aber auch als sehr schädlich erweisen und fatale Folgen mit sich bringen (bspw. Sperrzeit bei der Arbeitsagentur). Zudem ist für Laien bereits der Wortlaut mancher Klauseln kaum verständlich.
Wir empfehlen daher dringend, sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags fachkundig beraten zu lassen, damit Sie keine böse Überraschung erleben!
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen sollten. In aller Regel muss genug Zeit sein, damit Sie sich informieren und rechtlichen Rat einholen können.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Hinweis: Bitte geben Sie bereits bei der Kontaktaufnahme an, dass Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde und bis wann Sie sich zurückäußern müssen. Wir halten wöchentlich Termine frei, damit wir für dringende Fälle einen kurzfristigen Termin anbieten können.
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Vom Bewerbungsgespräch bis zum Inhalt des Zeugnisses gibt es Regeln, die Ihnen mehr Rechte geben, als Sie vielleicht denken. Diese Regeln werden nicht immer eingehalten. Manchmal genügt es, wenn Sie selber auf ihre Einhaltung pochen – manchmal benötigen Sie dafür anwaltliche Hilfe.
Bestehen Zweifel, welche Rechte Sie haben, können wir Ihnen die nötige Klarheit verschaffen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Hier einige Schlagworte, die uns in unserer täglichen Praxis beschäftigen (alphabetisch geordnet):
Abmahnung, Befristung, Betriebsrat, Dienstwagen, Eltern- und Pflegezeit, Freistellung und Urlaub, Gehalt und Vergütung, Kurzarbeit, Mutterschutz, Probezeit, Schwerbehinderung, Teilzeit
Daneben sind wir laufend mit der Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, insbesondere für leitende Angestellte sowie der Erstellung von Dienstverträgen für Geschäftsführer betraut.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Wir haben in unserem Lexikon viele praktische Informationen zum Arbeitsrecht, insbesondere Rund um die Themen Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag für Sie aufbereitet.
Gerne stehen wir Ihnen auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Diese kann im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs erfolgen. Eine Erstberatung kostet zwischen € 120,00 und € 220,00 (brutto), je nach Umfang. Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob wir weiter für Sie tätig werden. Im Falle einer weiteren Zusammenarbeit wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Kosten in voller Höhe angerechnet.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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