TERMIN VEREINBAREN
Einfache Terminvereinbarung und was Sie mitbringen sollten
Am einfachsten vereinbaren Sie einen Termin telefonisch:
Frankfurt |
Tel. 069 / 583 010 710 |
Mannheim |
Tel. 0621 / 167 700 70 |
Karlsruhe |
Tel. 0721 / 933 80 80 |
Stuttgart | Tel. 0711 / 252 792 60 |
Wir sind erreichbar
Unser Sekretariat ist von Mo. – Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Termine sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Es findet – sofern Sie es wünschen – ein kurzes, unverbindliches Vorgespräch statt.
Wenn wir nicht erreichbar sind, hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer,
unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Sie werden umgehend zurück gerufen.
Bitte nennen Sie Ihr Anliegen. Bei einer Kündigung geben Sie bitte auch
das Datum an, an dem Sie die Kündigung erhalten haben.
Folgende Unterlagen bitte mitbringen
Bringen Sie zu dem Termin alle Unterlagen mit, die sich auf Ihre Fragen und Ihr Arbeitsverhältnis beziehen, vor allem
- Den Arbeitsvertrag (nebst sämtlichen Nachträgen, Änderungen, Ergänzungen usw.)
- Falls es einen Betriebsübergang gegeben hat, ein etwaiges "Informationsschreiben gem. § 613 a BGB"
oder andere Informationen über den Betriebsübergang - Die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Alle sonstigen Unterlagen, die im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen stehen (E-Mail-Korrespondenz, Schreiben, Besprechungsprotokolle usw.)
- Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, übernehmen wir die Schadensmeldung und das weitere Prozedere für Sie.
Wir benötigen nur Ihre Rechtsschutzversicherungsnummer.
Bitte beachten Sie: Manche Versicherungen versuchen, Sie an ihre kooperierenden Anwälte zu vermitteln oder auf eine Hotline zu verweisen.
Dem müssen Sie nicht folgen! Sie haben freie Anwaltswahl. Bestehen Sie darauf, Ihren Anwalt selbst aussuchen zu dürfen. - Sind Sie Gewerkschaftsmitglied? Gewerkschaftsmitglieder können sich, sofern ihre Gewerkschaft Mitglied im DGB ist,
durch Rechtssekretäre des DGB-Rechtsschutz GmbH vertreten lassen, müssen es aber nicht.
Bei Kündigungen außerdem:
- Das Kündigungsschreiben
- Etwaige Abmahnungen
- Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat? Wenn ja, bringen Sie bitte dessen Kontaktdaten
(in der Regel des/der Betriebsratsvorsitzenden, Name und Telefonnummer) mit. Wir nehmen gegebenenfalls Kontakt zum Betriebsrat auf. - Steht eine fristlose Kündigung oder eine sofortige Freistellung an? Dann empfehlen wir, dass Sie sich mögliche Beweismittel
(E-Mails, sonstige Unterlagen o.ä.) – im Rahmen der vertraglichen und betrieblichen Bestimmungen – sichern. - Gibt es freie Stellen bei Ihrem Arbeitgeber? Wenn ja, drucken Sie etwaige Ausschreibungen aus, vor allem, wenn sie (nur) im Intranet veröffentlicht sind.
Damit sind alle freien Stellen gemeint, die für Sie geeignet, aber auch solche, für die Sie überqualifiziert wären. D.h. alle Stellen, die Sie übernehmen könnten,
auch wenn Sie sich zu Ihrer bisherigen Stellung verschlechtern würden. - Waren Sie schon bei der Arbeitsagentur und haben sich arbeitssuchend gemeldet? Wenn ja, bringen Sie auch Ihre Kundennummer der Arbeitsagentur mit.
Ist Ihre Kündigungsfrist drei Monate oder kürzer, so muss die Meldung innerhalb von drei Werktagen erfolgen; ist die Kündigungsfrist länger als drei Monate, spätestens drei Monate vor deren Ablauf.
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