FREISTELLUNG im Arbeitsrecht
Was ist eine Freistellung? Was ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis?
Kündigung und Freistellung
- Was ist unter einer Freistellung zu verstehen?
- Was sind "unbezahlte" Freistellung und ein "ruhendes Arbeitsverhältnis"?
- Was ist er Unterschied zwischen „widerruflicher“ und „unwiderruflicher“ Freistellung?
- Darf der Arbeitgeber mich nach einer Kündigung freistellen?
- In welchen weiteren Fällen darf der Arbeitgeber mich freistellen?
- Habe ich einen Anspruch auf Freistellung bei Kündigung?
- Wann ist eine Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag wirksam?
- Darf ich während der Freistellung meinen Dienstwagen behalten?
- Muss ich meine Diensthandy und Laptop während der Freistellung zurückgeben?
- Welches Gehalt muss mein Arbeitgeber während der Freistellung bezahlen?
- Darf ich während der Freistellung einer anderen Arbeit nachgehen oder einen Minijob annehmen?
- Worauf sollten Arbeitnehmer bei der Freistellungserklärung achten?
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Was ist unter einer Freistellung zu verstehen?
Unter einer Freistellung versteht man alle Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen muss. Dazu muss der Arbeitgeber ausdrücklich erklären, dass er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vorübergehend oder endgültig nicht in Anspruch nehmen will.
Was sind "unbezahlte" Freistellung und ein "ruhendes Arbeitsverhältnis"?
Zu unterscheiden ist dabei zwischen bezahlten und unbezahlten Freistellungen. Im ersten Fall ist der Arbeitgeber weiterhin zur Gehaltszahlung verpflichtet, im zweiten Fall entfällt mit der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers auch die Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Der zweite Fall wird häufig auch als „ruhendes Arbeitsverhältnis“ bezeichnet.
Ein Beispiel für eine bezahlte Freistellung ist der (Erholungs-)Urlaub, oder auch die Freistellung von Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht.
Fälle ruhender Arbeitsverhältnisse sind Elternzeit oder, wenn ein Arbeitnehmer Pflegezeit zur Pflege eines Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch nimmt.
Was ist der Unterschied zwischen „widerruflicher“ und „unwiderruflicher“ Freistellung?
Bei einer Freistellung ist grundsätzlich zwischen widerruflichen und unwiderruflichen Freistellungen zu unterscheiden.
Eine widerrufliche Freistellung kann, wie der Name schon sagt, vom Arbeitgeber widerrufen/zurückgenommen werden. Für eine Freistellung während der Kündigungsfrist bedeutet dies für den Arbeitnehmer, dass er jederzeit durch den Arbeitgeber zur Wiederaufnahme der Arbeitsleistung aufgefordert werden kann. Damit stellt sie für den Arbeitnehmer keine verlässliche Sicherheit dar.
Anders ist es mit unwiderruflichen Freistellungen. Solche müssen in der Regelausdrücklich vom Arbeitgeber erklärt werden und können die Anrechnung noch offener Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche beinhalten.
Eine vom Arbeitgeber einmal ausgesprochene unwiderrufliche Freistellung ist meistens endgültig und kann nicht zurückgenommen werden. Der Arbeitgeber verzichtet also darauf, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in Anspruch zu nehmen.
Sozialversicherungsrechtlich hat dies in der Regel keine Auswirkungen. Bei einer Kündigung wird auch das Ende des Arbeitsverhältnisses dadurch nicht verändert und tritt weiterhin mit Ablauf der Kündigungsfrist ein.
Fehlt es an einer Erklärung zur Widerruflichkeit der Freistellung, hängt es von den weiteren Umständen ab, ob sie als widerruflich oder unwiderruflich zu verstehen ist.
Darf der Arbeitgeber mich nach einer Kündigung freistellen?
Das hängt von vielen Umständen ab. Zunächst kommt es darauf an, ob ein Freistellungsrecht im Arbeitsvertrag enthalten ist. Solche Vertragsklauseln stehen aber im Widerstreit mit dem Recht des Arbeitnehmers auf Beschäftigung. Es ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Vertragsklausel rechtens ist.
Diese Frage stellt sich aber nur, wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine Freistellung wehren möchte. Da Freistellungen in aller Regel bezahlt werden (oder unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen erfolgen), ist das eher selten der Fall.
Gibt es keine vertragliche Freistellungsklausel für den Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, gilt der Grundsatz, dass ein Arbeitnehmer - außer für Urlaub - nur freigestellt werden darf, wenn er damit einverstanden ist.
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
So ist eine Freistellung unter Umständen möglich, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wurde, weil er eine Straftat begangen hat (oder zumindest dringend tatverdächtig ist), die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht oder sich darauf auswirken könnte. In solchen Fällen wird regelmäßig das Freistellungsinteresse des Arbeitgebers überwiegen. Gleiches gilt auch für Fälle, in denen ein berechtigte Bedenken wegen des Verrats von Betriebsgeheimnissen gibt oder wenn nach einer verhaltensbedingten Kündigung eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Störung des Betriebsfriedens führen würde.
Im Insolvenzfall kann ein Arbeitnehmer nach billigem Ermessen des Insolvenzverwalters freigestellt werden.
Bei außerordentlichen Kündigungen kommt eine Freistellung auch bei noch ausstehender Anhörung des Betriebsrats in Betracht. Aufgrund des gravierenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, das zu einer außerordentlichen Kündigung führt, wird eine Freistellung regelmäßig interessengerecht sein.
In welchen weiteren Fällen darf der Arbeitgeber mich freistellen?
Ansonsten gilt, dass eine einseitig angeordnete Freistellung bei Weiterzahlung der Vergütung dann möglich ist, wenn das Interesse des Arbeitgebers an einer Suspendierung höher ist, als das Interesse des Arbeitnehmers an einer vertragsgemäßen Weiterbeschäftigung.
Dies wäre beispielsweise der Fall bei einem Auftragsmangel, bei einer massiven Störung des Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, oder wenn eine Gefahr von dem Arbeitnehmer für andere Angestellte oder Kunden ausgeht. Darunter fallen auch ansteckende Krankheiten.
Habe ich einen Anspruch auf Freistellung bei Kündigung?
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung keinen Anspruch auf Freistellung. Er ist noch immer verpflichtet, dem Arbeitsleistungsanspruch des Arbeitgebers nachzukommen.
Dieser ist jedoch verpflichtet, Sie zur Arbeitssuche freizustellen. Dazu gehören unter anderem Vorstellungsgespräche, Probearbeitstage oder auch Termine bei der Arbeitsagentur.
Wann ist eine Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag wirksam?
Bei einseitig durch den Arbeitgeber vorformulierten Klauseln im Arbeitsvertrag ist immer darauf zu achten, dass diese rechtlich zulässig sind und keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen.
Bei vorformulierten Freistellungsklauseln spielt das eine besonders große Rolle, da sie den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers zu sehr einschränken würden.
Wird die Freistellungsbefugnis hingegen davon abhängig gemacht, dass das Freistellungsinteresse des Arbeitgebers das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt, ist eine solche meistens Klausel zulässig. Ob Freistellungsklauseln wirksam sind, die den Arbeitgeber nur im Falle einer Kündigung zur Freistellung berechtigen, hängt von weiteren Umständen ab.
Darf ich während der Freistellung meinen Dienstwagen behalten?
Die Frage, ob Sie während einer Freistellung Ihren Geschäftswagen behalten dürfen, hängt von vielen Umständen ab.
Zunächst kommt es darauf an, ob der Dienstwagen auch zur Privatnutzung durch den Arbeitnehmer freigegeben ist. Eine weitere Rolle spielt, ob während der Freistellung ein Entgeltzahlungsanspruch besteht oder ob die Freistellung unentgeltlich erfolgte.
Dann ist zu prüfen, ob eine Dienstwagenvereinbarung gibt, die Klauseln enthält, welche den Arbeitgeber dazu berechtigten, das Fahrzeug im Falle einer Freistellung zurückzufordern.
Sehen Sie sich mit so einer Klausel konfrontiert, bedeutet dies jedoch noch nicht, dass sie auch zulässig ist. Genau wie einseitig aufgesetzte Vereinbarungen in Arbeitsverträgen einer strengen Gültigkeitskontrolle unterliegen, gilt dies auch für einseitig festgelegte Dienstwagenvereinbarungen. Ein genauerer Blick kann sich also lohnen und sogar zu einer Ungültigkeit der Klausel führen.
Muss ich mein Diensthandy und Laptop während der Freistellung zurückgeben?
Ähnlich wie bei Dienstwägen auch, kommt es bei Diensthandys und Laptops zunächst darauf an, ob eine private Nutzung dieser Geräte gestattet ist. Ist dies der Fall, hängt es, wie auch beim Dienstwagen, von weiteren Umständen ab, ob Sie zur vorzeitigen Rückgabe verpflichtet sind.
Ebenfalls ist jedoch zu beachten, dass etwaige Regelungen im Arbeitsvertrag enthalten sein können, die es dem Arbeitgeber gestatten, die Medien zurückzufordern. Auch hier lohnt sich ein genauerer Blick bezüglich der Gültigkeit der Klausel durch einen Spezialisten im Arbeitsrecht.
Welches Gehalt muss mein Arbeitgeber während der Freistellung bezahlen?
Bei einer bezahlten Freistellung muss grundsätzlich das Gehalt des Arbeitnehmers weiter gezahlt werden.
In der Praxis sind damit aber häufig weitergehende Fragen verbunden. Nicht selten hängt das Gehalt von der Arbeitsleistung ab (Stundenlohn, Nachtzuschläge, unregelmäßige Arbeitszeit u.ä.). In solchen Fällen muss von Fall zu Fall geprüft werden, welches Gehalt der Arbeitgeber während einer Freistellung zu bezahlen hat.
Darf ich während der Freistellung einer anderen Arbeit nachgehen oder einen Minijob annehmen?
Ob Sie während der Freistellung einer anderen Tätigkeit nachgehen dürfen, ist von Ihrem Arbeitsvertrag, der Art der Freistellung und der Art der Tätigkeit abhängig.
Zu beachten sind dabei solche Faktoren wie zum Beispiel das vertragliche Wettbewerbsverbot, die Anzeige- oder Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten oder die Voraussetzungen, unter denen die Freistellung erklärt bzw. vereinbart wurde.
Fehlt es an einer Vereinbarung oder Festlegungen des Arbeitgebers für die Freistellung, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Bei unwiderruflichen Freistellungen unter Anrechnung von Urlaub verhält sich anders als bei Freistellungen, die ohne weitere Ergänzungen ausgesprochen werden.
So kann es durchaus sein, dass eine vom Arbeitgeber ausgesprochene unwiderrufliche Freistellung auch als Verzicht auf die Anrechnung anderweitigen Erwerbs und die Anzeigepflicht zur Aufnahme einer Nebentätigkeit oder sogar auf das vertragliche Wettbewerbsverbot verstanden werden kann. Ob das jedoch der Fall ist, hängt von den konkreten Umständen Ihres Falles ab.
Bei Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsvereinbarungen ist es wichtig, diese Fragen so zu formulieren, dass es im Anschluss nicht zu Missverständnissen kommt.
Worauf sollten Arbeitnehmer bei der Freistellungserklärung achten?
Arbeitnehmer sollten bei der Freistellung besonders darauf achten, ob
- dem Arbeitgeber ein Recht zur Freistellung zusteht und ob
- die Freistellungserklärung ordnungsgemäß formuliert wurde.
Sind Sie sich unsicher, ob die Freistellungserklärung zulässig ist, wenden Sie sich an einen Spezialisten für Arbeitsrecht. Es bedarf viel Erfahrung, eine unwirksame Freistellungsregelung im Arbeitsvertrag zu erkennen.
Ist die Freistellung zulässig, dann achten Sie auf die Formulierung/Ausgestaltung der Freistellungserklärung. Will ein Arbeitgeber die Anrechnung von Urlaub erreichen, muss er die Freistellung in der Regel zumindest für die Dauer der Resturlaubstage für unwiderruflich erklären. Nur dann kann eine Anrechnung auf Urlaubsansprüche erfolgen. Ist die Freistellung aber nicht eindeutig formuliert, kann dies die Folge haben, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch behält.
Beispiel für eine unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung auf Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche:
„... hiermit stelle ich Sie unter Fortzahlung der Vergütung unwiderruflich und unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche und Freizeitausgleich mit sofortiger Wirkung frei“
Beispiele für eine unklare unwiderrufliche Freistellungserklärung:
„... hiermit stellen wir Sie einstweilen unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche frei.“
Diese Formulierung ist nicht eindeutig und muss daher ausgelegt werden. Denn die „Anrechnung auf Urlaubsansprüche“ ist nur bei der unwiderruflichen Freistellung möglich. Eine solche ist aber nicht eindeutig benannt.
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