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Viele Kündigungen sind aus formellen oder materiellen Gründen unwirksam. Häufig wird auch die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Daher lohnt es sich in den meisten Fällen, gegen die Kündigung vorzugehen.
Wir kämpfen um Ihren Arbeitsplatz oder verhandeln die bestmögliche Abfindung für Sie.
Bitte beachten Sie! Warten Sie nicht zu lang. Es laufen mehrere teils sehr kurze Fristen.
In einem Beratungsgespräch klären wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und stimmen mit Ihnen alle erforderlichen Schritte ab, damit Ihre Recht optimal wahrgenommen werden.
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und spezialisiert auf Kündigungen. Vertrauen Sie auf unsere langjährigen Erfahrung!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung.
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen. Es geht um Ihren Arbeitsplatz und Ihre Zukunft. Nicht nur die Abfindungshöhe ist entscheidend. Es gibt viele andere Punkte, die berücksichtigt werden müssen.
Wir empfehlen daher dringend, sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags fachkundig beraten zu lassen, damit Sie keine böse Überraschung erleben!
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und spezialisiert auf Aufhebungsverträge. Vertrauen Sie auf unsere langjährigen Erfahrung!
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Verlangen Sie ggf. Bedenkzeit, um sich zu informieren und rechtlichen Rat einzuholen.
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Vom Bewerbungsgespräch bis zum Inhalt des Zeugnisses gibt es Regeln, die Ihnen mehr Rechte geben, als Sie vielleicht denken. Diese Regeln werden nicht immer eingehalten. Manchmal genügt es, wenn Sie selbst auf ihre Einhaltung pochen – manchmal benötigen Sie dafür anwaltliche Hilfe.
Bestehen Zweifel, welche Rechte Sie haben, können wir Ihnen die nötige Klarheit verschaffen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Hier einige Schlagworte, die uns in unserer täglichen Praxis beschäftigen (alphabetisch geordnet):
Abmahnung, Befristung, Betriebsrat, Dienstwagen, Eltern- und Pflegezeit, Freistellung und Urlaub, Gehalt und Vergütung, Kurzarbeit, Mutterschutz, Probezeit, Schwerbehinderung, Teilzeit
Daneben sind wir laufend mit der Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, insbesondere für leitende Angestellte sowie der Erstellung von Dienstverträgen für Geschäftsführer betraut.
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Auf dieser Webseite finden Sie viele praktische Informationen zu Kündigung, Aufhebungsvertrag und allen anderen arbeitsrechtlichen Themen (Lexikon).
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Wir sind eine Spezialkanzlei für Arbeitsrecht. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei Kündigung, im Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Wir bieten Ihnen Beratung nicht nur in unseren Kanzleien in Frankfurt, Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart, sondern auch telefonisch bzw. online.
Wir haben uns auf die Beratung im Arbeitsrecht und Kündigungsrecht spezialisiert. Bei Ihren Fragen zur Kündigung, zum Aufhebungsvertrag, zum Zeugnis und allen weiteren Fragestellungen rund um Ihren Arbeitsplatz helfen wir Ihnen gerne weiter.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht und Kündigung sind wir Experten auf diesem Gebiet. Das Arbeitsrecht ist von einer Vielzahl von Regelungen geprägt und wird stets von aktueller Rechtsprechung beeinflusst. Als Spezialisten behalten wir den Überblick über unser Rechtsgebiet.
Sie sind Angestellte oder Arbeiter in privaten Unternehmen, im öffentlichen Bereich oder leitende Angestellte?
Sie sind Führungskraft oder Geschäftsführer?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Ihre Fragen zum Arbeitsrecht und zur Kündigung beantworten wir!
Die Kanzlei für Arbeitsrecht Weber & Voigt
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht
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60329 Frankfurt am Main
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Weber & Voigt
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Rechtsanwälte Daum
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76137 Karlsruhe
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Sabrina Schatz
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
Kanzlei Stuttgart
Kelterstraße 50
70199 Stuttgart
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Bei einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es einiges zu beachten, vor allem wenn Sie Kündigungsschutz geltend machen wollen. Zunächst das Wichtigste:
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine ordentliche oder fristlose Kündigung erhalten habe?
Generell gilt: Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, sollten Sie so bald wie möglich den Rat eines im Kündigungsrecht erfahrenen Anwalts einholen.
Weitere Informationen zu diesen Punkten erhalten Sie hier Hilfe zum Thema Kündigung.
Die fristlose Kündigung ist die Erklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden zu wollen.
Im Sprachgebrauch wird sie auch außerordentliche Kündigung genannt. Beide sind (bis auf wenige juristische Feinheiten) identisch.
Die fristlose Kündigung richtet sich grundsätzlich nach § 626 BGB und gilt als sog. Ultima Ratio, also als 'letztes Mittel'.
Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden und wird in dem Moment wirksam, in dem Sie dem Empfänger zugeht. Wie jede Kündigung hat sie schriftlich zu erfolgen.
Soll eine fristlose Kündigung gerichtlich angegriffen werden, so gilt gem. § 13 Kündigungsschutzgesetz eine 3-Wochen-Frist, auch wenn kein Kündigungsschutz besteht (z.B. im Kleinbetrieb). Hier finden Sie alles Weitere zum Thema fristlose Kündigung.
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Auch nach Ausspruch der Kündigung dauert das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort. Arbeitnehmer müssen weiterhin zur Arbeit gehen, Arbeitgeber schulden weiterhin das Gehalt.
Lediglich bei Freistellung kann der Arbeitnehmer der Arbeit fern bleiben, behält aber den Anspruch auf die Vergütung (siehe unten). Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Kündigungsfrist.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wonach das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Ein Aufhebungsvertrag beendet also den Arbeitsvertrag.
Im Unterschied zur Kündigung, die nur vom Arbeitgeber (oder vom Arbeitnehmer) ausgesprochen wird, also eine einseitige Erklärung einer der Vertragsparteien ist, bedarf der Aufhebungsvertrag der Zustimmung beider Vertragsparteien.
Ein Aufhebungsvertrag kommt daher nur zustande, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber einverstanden sind. Sie haben den Abschluss eines Aufhebungsvertrags daher in der Hand.
Im Sprachgebrauch wird ein Aufhebungsvertrag oftmals auch Auflösungsvereinbarung o.ä. genannt. Beide sind im Wesentlichen identisch. Hier finden Sie weitere Details zum Thema Aufhebungsvertrag und Auflösungsvertrag.
Aufhebungsverträge sind in der Regel dann sinnvoll und ratsam, wenn es schneller als mit einer Kündigung gehen soll, wenn Sie kein Interesse am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mehr haben und/oder wenn keine sozialrechtlichen Nachteile beim Arbeitslosengeld zu befürchten sind.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie umziehen, ein Anschlussarbeitsverhältnis haben oder wenn die vom Arbeitgeber angedrohte Kündigung mit großer Wahrscheinlichkeit wirksam sein würde.
Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, ist dringend zu empfehlen, dass Sie sich über seine Vor- und Nachteile sowie seine Folgen kundig machen und ggf. rechtlichen Rat einholen, bevor Sie ihn abschließen. Denn ein einmal abgeschlossener Vertrag lässt sich nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen wieder aus der Welt schaffen.
Beachten Sie dabei, dass Sie zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht gezwungen werden können. Er ist immer freiwillig. Gerade wenn es (angeblich) sehr eilig ist, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. "Zeitdruck" ist kein Grund für unüberlegte Handlungen! Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder auf andere Weise kann sehr weitreichende Folgen haben. Um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und durchzusetzen, gibt es Experten für Arbeitsrecht, d.h. Anwälte, die ein überdurchschnittliches Wissen und große Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern vorweisen. Es ist wichtig, dass Sie eine umfassende Beratung im Arbeitsrecht erhalten. Spezialisierte Anwälte für Kündigungsrecht gewährleisten eine fundierte Beratung auf diesem Gebiet. Sie können sich bei uns persönlich in unseren Kanzleien in Frankfurt, Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart oder telefonisch von überall beraten lassen.
Die Beratung bei ordentlicher und fristgerechter Arbeitgeberkündigung ist eines unserer Spezialgebiete. Dabei ist zu unterscheiden zwischen betriebsbedingter, personenbedingter und verhaltensbedingter Kündigung. Je nachdem, ob allgemeiner Kündigungsschutz besteht, hat der Arbeitgeber die Gründe zu beweisen, die die Kündigung rechtfertigen sollen. Besteht kein Kündigungsschutz, etwa im Kleinbetrieb, gibt es zwar deutlich geringere Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung. Sie kann sich aber dennoch als angreifbar herausstellen. Betriebsbedingte Kündigungen bedürfen einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung und einer Sozialauswahl. Hinter personenbedingten Kündigungen verbergen sich zumeist krankheitsbedingte Kündigungen. Einer verhaltensbedingten Kündigung haben in aller Regel eine oder mehrere Abmahnungen vorauszugehen.
Die fristlose bzw. außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist das schärfste Schwert, das das Arbeitsrecht kennt. Gerade hier sollten Sie eine qualifizierte Rechtsberatung im Kündigungsrecht und Arbeitsrecht von guten Anwälten suchen, die sich im Kündigungsschutz sehr gut auskennen, um feststellen zu können, ob Sie dagegen vorgehen können und wie Ihre Erfolgsaussichten sind. Die Folgen einer fristlosen Kündigung können sehr weitreichend sein. Ganz wichtig ist es, dass Sie die Klagefrist von drei Wochen seit Erhalt der Kündigung des Arbeitgebers einhalten. Da mitunter noch kürzere Fristen laufen, innerhalb derer Sie Ihre Rechte geltend machen müssen, empfehlen wir, dass Sie sich umgehend mit einem Rechtsberater im Arbeitsrecht in Verbindung setzen. Wir bieten Ihnen nicht nur in Frankfurt, Mannheim und Karlsruhe persönliche sondern auch eine ortsungebundene telefonische / online Beratung von überall an.
Hinter Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Auflösungsvertrag verbirgt sich im Wesentlichen das gleiche: Es handelt sich einen Vertrag, mit dem Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Um Ihren Einfluss auf den Inhalt des Aufhebungsvertrags so gut als möglich auszuüben und die Konditionen in Ihrem Sinne zu gestalten, vor allem die Abfindungshöhe, sollten Sie erfahrene Berater für Aufhebungsverträge bzw. Abwicklungsverträge oder Auflösungsverträge haben, die die Verhandlungen professionell für Sie führen. Im Rhein-Main-Gebiet mit Frankfurt und im Rhein-Neckar-Raum mit Mannheim im Zentrum und Karlsruhe stellen wir Ihnen unsere Erfahrung und unser Wissen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir für Mandanten außerhalb Karlsruhes, Mannheims und Frankfurts die Möglichkeit einer telefonischen bzw. Online-Beratung.
Bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder Auflösungsvertrag setzen oder sich gar mit einer Kündigung einverstanden erklären und auf Kündigungsschutz verzichten, sollten Sie sich über deren Folgen von einem qualifizierten Anwalt für Aufhebungsverträge oder für Kündigungen Rechtsberatung suchen. Eine negative Folge kann der Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeldanspruch sein. Reine Kanzleien für Arbeitsrecht gibt es wenige, die meisten davon vertreten zumeist nur oder überwiegend Arbeitgeber. In Frankfurt, Mannheim und Karlsruhe finden sich so genannte Arbeitsrechts-Boutiquen, die sich auf die Vertretung im Arbeitsrecht spezialisiert haben, so Kündigungsanwalt.de, die Rechtsanwälte Weber, Voigt und Daum.
Die gesetzlichen Regelungen nehmen Jahr für Jahr zu und damit auch das Spezialwissen, das Anwälte auf ihrem Gebiet vorhalten müssen. Der Trend zur Spezialisierung hat daher auch die Anwaltschaft erreicht und wurde längst in Form der Fachanwaltschaften umgesetzt. Wir gehen in unseren Kanzleien in Frankfurt, Mannheim und Karlsruhe aber noch einen Schritt weiter und führen die Spezialisierung auf die Kernbereiche der Arbeitnehmervertretung und die Kündigung weiter, d.h. die Beratung von Arbeitnehmern und Führungskräften im Rahmen ihrer Arbeits- und Dienstverhältnisse sowie die Rechtsberatung bei arbeitgeberseitigen Kündigungen.
Wir sind stolz, dass unsere Mandanten uns oft weiterempfehlen. Die Frage, kennst du einen guten Anwalt für Kündigungsrecht bzw. für Kündigungen oder einen erfahrenen Rechtsberater im Arbeitsrecht, ist berechtigt. Es gibt viele Anwälte, aber Sie wissen erst dann, ob sie mit der erhaltenen Leistung zufrieden waren, wenn der Fall abgeschlossen ist. Daher sind Erfahrungen, die andere gemacht haben, und Weiterempfehlungen für Rechtssuchende wichtig. Wir freuen uns über jede positive Bewertung über unsere Rechtsberatung bei Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und alle anderen arbeitsrechtlichen Themen an unseren Standorten Mannheim und Frankfurt – Empfehlung als Top Anwalt für Arbeitsrecht!
Der Kündigungsschutz ist in Deutschland stark. Er ist aber leider nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch verankert, sondern in einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen verstreut und besteht zudem überwiegend aus Rechtsprechung. Eine gute und umfassende Vertretung und Rechtsberatung im Kündigungsschutzrecht setzt daher voraus, dass man auf dem aktuellen Stand der Gesetzeslage und der Rechtsprechung ist. Gleiches gilt für das Arbeitsvertragsrecht mit einer fast unüberschaubaren Flut von Gerichtsurteilen, die noch dazu nicht einheitlich sind.
Obwohl das Gesetz grundsätzlich keine Abfindung kennt, enden die meisten Kündigungsschutzprozesse mit der Zahlung eine Abfindung. Die Rechtsberatung und Verhandlung von Abfindungen – zusammen mit vielen weiteren Regelungen, die in einem Abfindungsvergleich geregelt werden sollten – stellen einen unserer Schwerpunkte dar. Hier sind starke und erfahrende Berater gefragt, die sich in den Verhandlungen gegebenenfalls auch durchsetzen können. Wir kennen die Praxis an den Arbeitsgerichten in Frankfurt, Mannheim, Heidelberg, Wiesbaden, Mainz, Ludwigshafen, Offenbach und Karlsruhe und sind mit den jeweiligen Gepflogenheiten sehr vertraut.
Abmahnungen sind die "gelben Karten" des Arbeitsrechts. Sie haben noch keine unmittelbare Konsequenz zur Folge, können aber zu einer Kündigung führen, wenn der Arbeitgeber eine solche bei einem wiederholten Verstoß in Aussicht gestellt hat. Darüber hinaus sind Abmahnungen in größerem Unternehmen u.U. schädlich für die berufliche Weiterentwicklung. Daher sollten Sie sich bei Abmahnungen durch erfahrene und spezialisierte Anwälte beraten lassen.
Besonders hart kann es einen Arbeitnehmer treffen, wenn er wegen seiner Krankheit gekündigt wird. Da sich das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht versteht, haben die Gerichte hohe Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung gesetzt. Da hier viel auf dem Spiel steht, empfehlen wir, dass Sie sich von einem erfahrenen und kompetenten Anwalt beraten lassen.
Werdende bzw. frischgebackene Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. In § 9 Abs.1 MuSchG ist gesetzlich festgelegt, dass "die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig ist, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war." Hatte der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kenntnis über die Schwangerschaft, so kann die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber dies bis zu einem Zeitpunkt von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung noch mitteilen. Auch in diesem Fall ist die Kündigung unwirksam.
Grundsätzlich gilt: Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmer gem. § 18 Abs. 1 BEEG besonderen Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz beginnt ab der Beantragung der Elternzeit, jedoch frühestens acht Wochen vor dem Beginn. Ist das Kind noch nicht geboren, so beginnt die Frist acht Wochen vor dem berechneten Geburtstermin (BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 384/10). Spricht der Arbeitgeber während dieser Zeit eine Kündigung aus, so ist diese auf Grund des besonderen Kündigungsschutzes grundsätzlich nichtig, § 134 BGB. Ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen sind während der Elternzeit und der acht Wochen Frist verboten, allerdings kann von einer zuständigen Behörde in bestimmten Ausnahmefällen eine Kündigung erlaubt werden, wenn der Arbeitgeber hierzu einen Antrag stellt.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind grundsätzlich nicht unkündbar. Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung ebenso kündigen wie einen Mitarbeiter ohne Schwerbehinderung. Der Unterschied und somit der besondere Kündigungsschutz, welchen schwerbehinderte Mitarbeiter genießen, liegt darin, dass der Arbeitgeber, bevor er die Kündigung ausspricht, das Integrationsamt anhören muss und dessen Zustimmung zu der geplanten Kündigung braucht, siehe § 85 SGB IX.
Das Arbeitsrecht kennt viele Fristen, die zum Teil sehr kurz sind und deren Nichtbeachtung mitunter bösen Folgen haben kann. Die wichtigsten sind: Die dreiwöchige Klagefrist für die Kündigungsschutzklage; die einwöchige Frist für die Zurückweisung einer Kündigung gem. § 174 BGB; die Frist zur Arbeitssuchendmeldung; vertragliche und tarifvertragliche Ausschlussfristen. Gerade bei Kündigungen ist schnelles Handeln wichtig, damit diese Fristen nicht verpasst werden. Lassen Sie sich daher möglichst umgehend beraten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Wir bieten Ihnen einen Beratungstermin umgehend und unter Berücksichtigung der für Sie laufenden Fristen an.
Nachdem wir immer wieder Anfragen erhalten, ob wir auch telefonische und Online-Beratung durchführen, haben wir uns entschlossen, einen solchen Service anzubieten, zumal mithilfe moderner Kommunikationsmittel ein persönliches Gespräch nicht mehr erforderlich ist. So ist es möglich, dass Sie – unabhängig von Ihrem Wohnort außerhalb von Frankfurt, Mannheim oder Karlsruhe – unsere Beratung bei Arbeitgeberkündigung, Abfindung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und allen anderen arbeitsrechtlichen Themen in Anspruch nehmen können.
Rechtsanwalt im Arbeitsrecht Christian Weber, LL.M. *
Rechtsanwältin im Arbeitsrecht Anja Voigt
60329 Frankfurt am Main • Telefon 069 / 583 010 710
68165 Mannheim • Telefon 0621 / 167 700 70
Daum Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
76137 Karlsruhe • Telefon 0721 / 933 80 80
Arbeitsrecht Rechtsanwältin Schatz
70199 Stuttgart • Telefon 0711 / 252 792 60
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* Uppsala Universität, Schweden