Anwalt und KOSTEN im Arbeitsrecht
Damit können Sie rechnen!
Das kostet ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Beispiele von Anwaltskosten und Vergütung.
Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)
Unser Honorar richtet sich grundsätzlich nach der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts- vergütungsgesetzes (RVG), wobei wir uns – vor allem bei Höherverdienenden – eine angemessene Erhöhung vorbehalten, die wir vorher mit Ihnen vereinbaren.
Zwei Beispiele für die gesetzliche Vergütung:
1. Kündigungsschutzklage
- Ein Arbeitnehmer aus Ludwigshafen, der in Mannheim arbeitet, beauftragt uns, Kündigungsschutzklage zu erheben. Sein Monatseinkommen beträgt 3.000 €. Das Arbeitsverhältnis bestand 15 Jahre. Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mannheim wird ein Vergleich angeregt. Es finden ausführliche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber statt. Schließlich einigt man sich auf einen Abfindungsvergleich: Der Arbeitnehmer erklärt sich mit der ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden und erhält im Gegenzug eine Abfindung nach der Faustformel von 22.500,00 €.
Das Gesetzt schreibt für diesen Fall eine anwaltliche Vergütung von 2.347,87 € vor. Dieser Betrag darf – von Gesetzes wegen – nicht unterschritten werden, und wird daher von allen Anwälten in gleicher Höhe verlangt. Gerichtsgebühren entstehen in diesem Beispiel nicht. Die gegnerischen Anwaltskosten müssen Sie nicht tragen.
2. Zahlungsanspruch
- Sie beauftragen uns, ein höheres Gehalt aus einer tariflichen Eingruppierung oder Vergütungsansprüche aus einer Zielvereinbarung außergerichtlich einzufordern (Gegenstandswert jeweils 5.000 €).
- Hier hängen die gesetzlichen Gebühren vom Einzelfall und seinen Umständen an (Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung für den Mandanten und seine wirtschaftliche Situation).
Dabei gilt in durchschnittlichen Fällen die sog. Regelgebühr, die in diesem Beispiel zu einer Vergütung von 540,50 € führen würde. Dieser Betrag kann auf bis zu 222,53 € verringert oder auf maximal 1.017,45 € erhöht werden, je nach Umfang, Schwierigkeit und den sonstigen Umständen.
Wer hat die Anwaltskosten zu tragen?
Ihre Rechtschutzversicherung trägt die Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen (ggfs. unter Abzug eines Selbstbehalts). Die Anmeldung Ihres Schadensfalles in Form eines einfachen Anschreibens übernehmen wir kostenfrei für Sie.
In außergerichtlichen Verfahren und Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig ob sie gewinnt oder verliert. In Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) und dem BAG trägt die Kosten, wer unterliegt.
Bei geringem Einkommen und Vermögen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (bzw. Beratungshilfe) zu beantragen. Sprechen Sie uns ggf. darauf an.
Gelten für Fachanwälte höhere Gebühren?
Nein. Obwohl Fachanwälte besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachgewiesen haben, gelten für sie die gleichen gesetzlichen Gebühren wie für Anwälte ohne Fachanwaltszulassung.
Erhöhen sich die Kosten bei Mandanten außerhalb von Mannheim und Frankfurt?
Nein. Die Gebühren bleiben gleich. Es können allenfalls höhere Auslagen (z.B. Fahrtkosten) anfallen, die wir jedoch für Gerichtstermine vor den Arbeitsgerichten Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg sowie Frankfurt, Offenbach und Darmstadt nicht gesondert berechnen.
Was sind Gegenstandswert, anwaltlicher Auftrag und Gebührentabelle?
Das RVG stellt auf den Gegenstandswert (Streitwert) und darauf ab, welcher Auftrag dem Anwalt erteilt wurde.
Der Gegenstandswert beschreibt den Wert, um den es geht. Bei Zahlungsansprüchen (z.B. Forderung auf rückständige Überstundenvergütung) entspricht der Gegenstandswert dem Zahlungsanspruch. Bei Ansprüchen, die nicht in Geld bezifferbar sind, gibt es bestimmte Regeln, wonach der Gegenstandswert bemessen wird. Geht es beispielsweise um eine Kündigung eines mehr als ein Jahr bestehenden Arbeitsverhältnisses, so entspricht der Gegenstandswert dem Vierteljahresentgelt des Arbeitnehmers (i.d.R. drei Monatsgehälter).
Nach dem Auftrag bestimmt sich, welche anwaltlichen Tätigkeiten durchgeführt werden sollen (z.B. reine Beratung, außergerichtliche Vertretung, Klageerhebung und Auftreten bei Gericht).
Stehen Gegenstandswert und Auftragsumfang fest, kann anhand der Gebührentabelle die Anwaltsvergütung ermittelt werden. Hinzu kommen Auslagenersatz und natürlich die gesetzliche Umsatzsteuer.
Weiterführende Hinweise zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Zahlreiche weitere Informationen zum anwaltlichen Vergütungsrecht erhalten Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter dem Menüpunkt 'Gebühren'.
Wie hoch sind die Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten?
Bei Prozessen vor einem Arbeitsgericht fallen keine Gerichtsgebühren an, wenn der Rechtsstreit – wie meistens – durch Vergleich beendet wird.
Ansonsten gilt: Die Gerichtsgebühren richten sich – ähnlich wie bei den gesetzlichen Anwaltsgebühren – nach dem Streitwert und den 'Tätigkeiten' des Gerichts (streitiges Endurteil, Versäumnisurteil, Klagerücknahme, Mahnverfahren usw.). Ggf. entstandene Auslagen (z.B. für Zeugen) können hinzukommen.
Wenn Gerichtsgebühren entstehen, sind sie von demjenigen zu tragen, der den Rechtsstreit verliert. Bei teilweisem Obsiegen/Unterliegen werden die Kosten entsprechend anteilig auf die Parteien verteilt.
Guter Rat ist teuer – schlechter Rat ist teurer!
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Rechtsthemen.
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