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Kosten

Anwalt und KOSTEN im Arbeitsrecht

Damit können Sie rechnen!

Kosten / Honorar Vergütung für Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht

Das kostet ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Beispiele von Anwaltskosten und Vergütung.

Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)

Unser Honorar richtet sich grundsätzlich nach der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts- vergütungsgesetzes (RVG), wobei wir uns – vor allem bei Höherverdienenden – eine angemessene Erhöhung vorbehalten, die wir vorher mit Ihnen vereinbaren.

Zwei Beispiele für die gesetzliche Vergütung:

1. Kündigungsschutzklage

  • Ein Arbeitnehmer aus Ludwigshafen, der in Mannheim arbeitet, beauftragt uns, Kündigungsschutzklage zu erheben. Sein Monatseinkommen beträgt 3.000 €. Das Arbeitsverhältnis bestand 15 Jahre. Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mannheim wird ein Vergleich angeregt. Es finden ausführliche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber statt. Schließlich einigt man sich auf einen Abfindungsvergleich: Der Arbeitnehmer erklärt sich mit der ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden und erhält im Gegenzug eine Abfindung nach der Faustformel von 22.500,00 €.

    Das Gesetzt schreibt für diesen Fall eine anwaltliche Vergütung von 2.347,87 € vor. Dieser Betrag darf – von Gesetzes wegen – nicht unterschritten werden, und wird daher von allen Anwälten in gleicher Höhe verlangt. Gerichtsgebühren entstehen in diesem Beispiel nicht. Die gegnerischen Anwaltskosten müssen Sie nicht tragen.

2. Zahlungsanspruch

  • Sie beauftragen uns, ein höheres Gehalt aus einer tariflichen Eingruppierung oder Vergütungsansprüche aus einer Zielvereinbarung außergerichtlich einzufordern (Gegenstandswert jeweils 5.000 €).
  • Hier hängen die gesetzlichen Gebühren vom Einzelfall und seinen Umständen an (Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung für den Mandanten und seine wirtschaftliche Situation).

    Dabei gilt in durchschnittlichen Fällen die sog. Regelgebühr, die in diesem Beispiel zu einer Vergütung von 540,50 € führen würde. Dieser Betrag kann auf bis zu 222,53 € verringert oder auf maximal 1.017,45 € erhöht werden, je nach Umfang, Schwierigkeit und den sonstigen Umständen.

Wer hat die Anwaltskosten zu tragen?

Ihre Rechtschutzversicherung trägt die Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen (ggfs. unter Abzug eines Selbstbehalts). Die Anmeldung Ihres Schadensfalles in Form eines einfachen Anschreibens übernehmen wir kostenfrei für Sie.

In außergerichtlichen Verfahren und Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig ob sie gewinnt oder verliert. In Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) und dem BAG trägt die Kosten, wer unterliegt.

Bei geringem Einkommen und Vermögen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (bzw. Beratungshilfe) zu beantragen. Sprechen Sie uns ggf. darauf an.

Gelten für Fachanwälte höhere Gebühren?

Nein. Obwohl Fachanwälte besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachgewiesen haben, gelten für sie die gleichen gesetzlichen Gebühren wie für Anwälte ohne Fachanwaltszulassung.

Erhöhen sich die Kosten bei Mandanten außerhalb von Mannheim und Frankfurt?

Nein. Die Gebühren bleiben gleich. Es können allenfalls höhere Auslagen (z.B. Fahrtkosten) anfallen, die wir jedoch für Gerichtstermine vor den Arbeitsgerichten Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg sowie Frankfurt, Offenbach und Darmstadt nicht gesondert berechnen.

Was sind Gegenstandswert, anwaltlicher Auftrag und Gebührentabelle?

Das RVG stellt auf den Gegenstandswert (Streitwert) und darauf ab, welcher Auftrag dem Anwalt erteilt wurde.

Der Gegenstandswert beschreibt den Wert, um den es geht. Bei Zahlungsansprüchen (z.B. Forderung auf rückständige Überstundenvergütung) entspricht der Gegenstandswert dem Zahlungsanspruch. Bei Ansprüchen, die nicht in Geld bezifferbar sind, gibt es bestimmte Regeln, wonach der Gegenstandswert bemessen wird. Geht es beispielsweise um eine Kündigung eines mehr als ein Jahr bestehenden Arbeitsverhältnisses, so entspricht der Gegenstandswert dem Vierteljahresentgelt des Arbeitnehmers (i.d.R. drei Monatsgehälter).

Nach dem Auftrag bestimmt sich, welche anwaltlichen Tätigkeiten durchgeführt werden sollen (z.B. reine Beratung, außergerichtliche Vertretung, Klageerhebung und Auftreten bei Gericht).

Stehen Gegenstandswert und Auftragsumfang fest, kann anhand der Gebührentabelle die Anwaltsvergütung ermittelt werden. Hinzu kommen Auslagenersatz und natürlich die gesetzliche Umsatzsteuer.

Weiterführende Hinweise zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Zahlreiche weitere Informationen zum anwaltlichen Vergütungsrecht erhalten Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter dem Menüpunkt 'Gebühren'.

Wie hoch sind die Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten?

Bei Prozessen vor einem Arbeitsgericht fallen keine Gerichtsgebühren an, wenn der Rechtsstreit – wie meistens – durch Vergleich beendet wird.

Ansonsten gilt: Die Gerichtsgebühren richten sich – ähnlich wie bei den gesetzlichen Anwaltsgebühren – nach dem Streitwert und den 'Tätigkeiten' des Gerichts (streitiges Endurteil, Versäumnisurteil, Klagerücknahme, Mahnverfahren usw.). Ggf. entstandene Auslagen (z.B. für Zeugen) können hinzukommen.

Wenn Gerichtsgebühren entstehen, sind sie von demjenigen zu tragen, der den Rechtsstreit verliert. Bei teilweisem Obsiegen/Unterliegen werden die Kosten entsprechend anteilig auf die Parteien verteilt.

Guter Rat ist teuer – schlechter Rat ist teurer!


Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Rechtsthemen.

Aktuelle Bewertungen unserer Kanzlei in Frankfurt | in Mannheim | in Karlsruhe | in Stuttgart

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Leistungen

LEISTUNGEN unserer Fachanwälte für ARBEITSRECHT bringen Sie weiter

Unsere Anwalts-Leistungen

Anwaltsleistungen im Arbeitsrecht erhalten Sie von uns

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten wir Ihnen
ein durchdachtes Vorgehen!

Die Leistungen, die Sie – abhängig von Ihrem Anliegen und dem uns erteilten Auftrag – erhalten, sind:

  • Ausführliche Beratung, Sichtung aller Fakten und Unterlagen, Prüfung Ihres Falles in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht
  • Informationen zur Rechtslage, Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Empfehlungen zum Vorgehen
  • Beratung, außergerichtliche Vertretung und/oder Führung des Prozesses (Wahrnehmung von Gerichtsterminen bis zum Prozessabschluss)
  • ggf. Durchsetzung und Vollstreckung Ihrer festgestellten Ansprüche

Ergibt die Einschätzung, dass bestimmte Maßnahmen erforderlich und aussichtsreich sind, sprechen wir entsprechende Empfehlungen aus und werden ggf. in Ihrem Auftrag tätig. Bei fehlenden oder zu geringen Erfolgsaussichten raten wir von unnötigen Maßnahmen ab.

Das Vorgehen wird – auch unter Berücksichtigung der Kosten – mit Ihnen abgestimmt.

Ein gut durchdachtes Vorgehen und eine geschickte Verhandlungsführung bringen mehr als überstürzter Aktionismus und überflüssige Taktiererei!

Durch eine effiziente Organisation unserer Kanzleien für Arbeitsrecht in Mannheim, Frankfurt und Karlsruhe stellen wir sicher, dass alle Maßnahmen zügig ergriffen werden.


Rechtsprodukte – Das bieten wir Ihnen

  • Wir beraten Sie bei Kündigungen

    Wir beraten Sie bei Kündigungen

    Vollständige Prüfung des Sachverhalts. Umfassendes Erstberatungsgespräch mit Einschätzung der Erfolgsaussichten. Fundierte und kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auskunft über die zu erwartenden Kosten für einer Kündigungsschutzklage.

    Details | Preis | Hinweise

  • Wir prüfen Ihren Aufhebungs-, Auflösungs- oder Abwicklungsvertrag

    Wir prüfen Ihren Aufhebungs-, Auflösungs-
    oder Abwicklungsvertrag

    Vollständige Prüfung Ihres Aufhebungs-, Auflösungs- oder Abwicklungsvertrages. Umfassendes Beratungsgespräch mit Hinweisen auf Risiken (insb. zu Sperrzeit) und Änderungsvorschlägen (z.B. Abfindung, Zeugnis). Fundierte und kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!

    Details | Preis | Hinweise

  • Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag

    Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag

    Vollständige Prüfung Ihres Arbeitsvertrages. Umfassendes Beratungsgespräch mit Hinweisen auf Risiken. Fundiert und kompetent durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!

    Details | Preis | Hinweise


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Kündigung und Aufhebungsvertrag

Beratung bei KÜNDIGUNG und AUFHEBUNGSVERTRAG

Was tun bei Kündigung? Was beachten beim Aufhebungsvertrag?

Kündigung erhalten? Wenden Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt!

Sie haben eine Kündigung erhalten?
Sie haben Fragen zum Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, raten wir dringend, sich so bald als möglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden!

Ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, laufen mehrere, teils sehr kurze Fristen.

Wir klären bei Ihrer Kontaktaufnahme in einem Telefongespräch diese wichtigen Eckpunkte und bieten Ihnen kurzfristig einen Termin, damit Ihre Rechte gewahrt werden können und nicht wegen Fristablauf erlöschen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Viele weitere praktische Informationen über Kündigungen und deren Folgen erhalten Sie unter unserem Menüpunkt Hilfe bei Kündigung und im Arbeitsrecht. In unserem Kündigungslexikon erfahren Sie alles über Kündigung, Abfindung, Kündigungsschutz und vieles mehr.

Vorsicht bei Aufhebungsvertrag und Auflösungsvertrag!

Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag oder Abwicklungsvertrag) ist ein hervorragendes Mittel, Probleme zu lösen. Er kann sich aber auch als sehr schädlich erweisen, wenn man unbedacht damit umgeht. Für Laien ist bereits der Wortlaut mancher Klauseln kaum verständlich. Viel weniger aber sind die Folgen bekannt, die der Abschluss eines Aufhebungsvertrags haben kann.

Wir empfehlen daher dringend, sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags fachkundig beraten zu lassen, damit Sie keine böse Überraschung erleben!

Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen sollten. In aller Regel muss genug Zeit sein, dass Sie sich bedenken und rechtlichen Rat einholen können.

Auch hier stehen wir Ihnen gerne kurzfristig für eine Beratung zur Verfügung, was die Ihnen angebotene Aufhebung Ihres Arbeitsverhältnisses bedeutet und welche Folgen sie haben kann.

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung: Kontakt mit unseren Kanzleien für Arbeitsrecht aufnehmen.

In unserem Kündigungslexikon erhalten Sie viele weitere praktische Informationen über Aufhebungsverträge und deren Folgen.


Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Rechtsthemen.

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Sie suchen Beratung im Arbeitsrecht

Sie suchen BERATUNG im ARBEITSRECHT

Von Arbeitsvertrag bis Zeugnis – Qualifizierte Rechtsberatung für Ihr Arbeitsverhältnis

Wir beraten Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts – Qualifizierte Rechtsberatung

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir bei allen Fragen
rund um Ihr Arbeitsverhältnis

Regeln

Vom Bewerbungsgespräch bis zum Inhalt des Zeugnisses gibt es Regeln, die Ihnen mehr Rechte geben, als Sie vielleicht denken. Diese Regeln werden nicht immer eingehalten. Manchmal genügt es, wenn Sie selber auf ihre Einhaltung pochen – manchmal benötigen Sie dafür anwaltliche Hilfe.

Bestehen Zweifel, welche Rechte Sie haben, bringt der Gang zum Anwalt Klarheit.

Hier einige Beispiele für Fragen, mit denen wir uns in unserer täglichen Praxis beschäftigen:

Am Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Wurden die Rechte von Bewerbern auf einen Arbeitsplatz eingehalten?
  • Stimmen die mündlichen Versprechungen mit dem Arbeitsvertrag überein?
  • Entsprechen die Klauseln des Arbeitsvertrags der Rechtslage?
  • Sind Befristungen und Probezeitvereinbarungen rechtmäßig?

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses

  • Fragen aus dem Bereich Gehalt und Vergütung:
    • Gehalts- und Lohnforderungen
    • Prämien, Tantiemen, Leistungszulagen und andere variable Vergütungsbestandteile
    • Eingruppierungen, Höher- oder Herabstufungen des (Tarif-)Gehalts
    • Zuschläge und Zulagen
    • Weihnachtsgeld (13. Gehalt) und andere Sonderzahlungen/Gratifikationen
    • Einhaltung des 'Mindestlohns'
  • Sind Abmahnungen zu Recht ergangen?
  • Wie viel Urlaub, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld steht Ihnen zu?
  • Müssen sie Überstunden leisten und wie werden diese vergütet?
  • Welche Ansprüche haben Sie aus Tarifverträgen (auch allgemeinverbindliche Tarifverträge)?
  • Sind Versetzungen rechtens?
  • Wie ist auf eine Änderungskündigung zu reagieren?
  • Entsprechen Arbeitszeit und Weisungen dem Vertrag bzw. Gesetz?
  • Was gilt bei Teilzeit?
  • Welche Besonderheiten gelten bei behinderten Arbeitnehmern?
  • Welche Rechte gibt es im Rahmen von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit?
  • Wie darf ein Dienstwagen genutzt werden?
  • Darf der Internetzugang am Arbeitsplatz für private E-Mails und zum Surfen benutzt werden?
  • Bestehen betriebliche Sozialleistungen oder eine Altersversorgung?

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Welche Folgen haben Kündigungen und Aufhebungsverträge?
  • Wie kann der Arbeitsplatz erhalten werden?
  • Ist eine Kündigungsschutzklage ratsam?
  • Wie lassen sich Abfindungen optimal verhandeln?
  • Wie können erworbene Rechte gesichert werden?
  • Wie lassen sich Sperrzeiten und andere Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden?
  • Welche Rechte ergeben sich aus Sozialplänen und Sozialplanabfindungen?
  • Entspricht der Inhalt des Arbeits-Zeugnisses den gesetzlichen Anforderungen?

Welche Leistungen können Sie von uns erwarten?

Alle diese und viele weitere Punkte werden in Ihrem konkreten Fall sorgfältig überprüft und eingeschätzt.

Ergibt die Einschätzung, dass bestimmte Maßnahmen erforderlich und aussichtsreich sind, werden wir entsprechende Empfehlungen aussprechen und ggf. in Ihrem Auftrag tätig. Bei fehlenden oder zu geringen Erfolgsaussichten werden wir von unnötigen Maßnahmen abraten.

Ob es besser ist, um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder sich mit dem Arbeitgeber anderweitig zu einigen (etwa auf Zahlung einer Abfindung) entscheiden wir gemeinsam anhand der konkreten Umstände.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Kosten und Leistungen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und kann Ihnen in jedem Stand des Verfahrens mitgeteilt werden.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die den Fall abdeckt, trägt diese meine Kosten (mit Ausnahme einer etwaigen Selbstbeteiligung).

Bei Bedürftigkeit (geringes Einkommen und Vermögen) besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (oder Beratungshilfe) zu beantragen, so dass die Kosten von der Staatskasse übernommen werden.

Im Übrigen trägt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im außergerichtlichen Bereich und in der 1. Instanz (Arbeitsgericht) jede Partei ihre Kosten selbst. In den höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) trägt die Kosten, wer den Prozess verliert.

Zahlreiche weitergehende Informationen erhalten Sie auch unter Kosten und Leistungen.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht bei allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Karlsruhe und umliegenden Ortschaften

Als Arbeitsrechts-Anwälte sind wir im Rhein-Neckar-Raum, der Vorderpfalz, im Raum Karlsruhe und darüber hinaus tätig (Mannheim, Edingen-Neckarhausen, Ilvesheim, Ladenburg, Heddesheim, Walldorf-Wiesloch, Schwetzingen, Brühl, Hockenheim, Heidelberg, Dossenheim, Schriesheim, Weinheim, Sandhausen, Ludwigshafen, Speyer, Germersheim, Viernheim, Weinheim, Mutterstadt, Frankenthal, Neustadt, Bad Dürkheim, Karlsruhe, Bruchsal, Karlsbad, Durlach, Ettlingen, Rheinstetten, Neuburg, Wörth usw.).

Da es bei der Zuständigkeit des Gerichts meistens auf den Arbeitsort (nicht auf den Wohnort des Arbeitnehmers) ankommt, erfasst unser Wirkungskreis neben den Arbeitsgerichten Karlsruhe, Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg häufig auch die Arbeitsgerichte Darmstadt und Frankfurt (z.B. weil ein Arbeitnehmer in Mannheim wohnt, aber in Viernheim arbeitet, weshalb das Arbeitsgericht Darmstadt zuständig ist).

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechte.de.


Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Rechtsthemen.

Aktuelle Bewertungen unserer Kanzlei in Frankfurt | in Mannheim | in Karlsruhe | in Stuttgart

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