Christian Weber, LL.M.*
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mitglied der Kanzlei
PHILIPP, SUDMANN & SCHENDEL

Tel. 0621 / 32 88 9-88
Fax. 0621 /32 88 9-32
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Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim
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Person & Qualität

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Zu meiner Person

Rechtsanwalt Christian Weber,
LL.M. (Uppsala Universität, Schweden)
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim

Ich wurde 1967 geboren, bin verheiratet, Vorsitzender eines Sportvereins und habe vielseitige Interessen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich.

Kündigungsexperte Arbeitsrecht

Studiert habe ich an den Universitäten Berlin (FU) und Heidelberg. Daran schloß sich ein Magisterstudium an der Universität Uppsala in Schweden an (LL.M. - Master of Laws).

Seit 1997 bin ich beruflich tätig, unter anderem beim UNHCR (Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen) sowie als Referendar bei Landgericht und Staatsanwaltschaft Heidelberg. Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen wurde ich Anfang 2000 zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem bin ich in Mannheim in der überörtlichen Sozietät Philipp, Sudmann & Schendel als Rechtsanwalt tätig (zunächst als angestellter Anwalt und seit 2002 als deren Partner).

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, was den Vorteil mit sich bringt, beide Seiten, ihre unterschiedlichen Interessen und die jeweilige Vorgehensweise zu kennen.

Qualität und Qualitätssicherung

BRAK FortbildungszertifikatDas Arbeitsrecht verändert sich laufend. Die Gerichte erlassen täglich unzählige Entscheidungen. Allein das Bundesarbeitsgericht erledigt jährlich mehr als 2.000 Fälle. Hier kann nur den Überblick bewahren, wer sich laufend damit beschäftigt.

Die arbeitsrechtliche Praxis ist – anders als etwa im Miet- oder Kaufrecht – viel stärker am Gedanken der Verhandlung orientiert. Mehr als 70% aller Fälle werden auf dem Verhandlungswege, also ohne Gerichtsurteil, gelöst.

Hier hängen die Ergebnisse oftmals nur vom Verhandlungsgeschick und der Erfahrung Ihres Beraters ab.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und mit meiner mehr als 10jährigen Tätigkeit im Arbeitsrecht stehe ich für diese Anforderungen ein.

Die Zulassung als Fachanwalt erhalten nur solche Anwälte, die besondere Kenntnisse und besondere Erfahrungen in der Praxis nachweisen können und sich laufend fortbilden, um dem Rechtssuchenden den Qualitätsstandard, den sich die Anwaltschaft gesetzt hat, zu gewährleisten.

Außerdem wurde meine regelmäßige Fortbildung von der Bundesrechtsanwaltskammer mit der Verleihung des Zertifikats "Qualität durch Fortbildung" bestätigt.

In meiner Kanzlei stelle ich durch eine effiziente Organisation sicher, dass Sie Termine in kürzester Zeit erhalten und alle Maßnahmen zügig ergriffen werden.

Ich bin berechtigt, Sie bei allen Arbeitsgerichten (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht) sowie bei fast allen anderen Deutschen Gerichten zu vertreten.


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