Christian Weber, LL.M.*
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mitglied der Kanzlei
PHILIPP, SUDMANN & SCHENDEL

Tel. 0621 / 32 88 9-88
Fax. 0621 /32 88 9-32
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Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim
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Kosten & Leistungen

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Damit können Sie rechnen!

Mein Honorar richtet sich grundsätzlich nach der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Gerne informiere ich Sie bei der Mandatserteilung und in jedem Stand des Verfahrens über die genauen Kosten in Ihrem Fall.

Zunächst zwei Beispiele für die gesetzliche Vergütung:

copyright Konstantin Gastmann/PIXELIO

1. Kündigungsschutzklage

  • Ein Arbeitnehmer aus Ludwigshafen, der in Mannheim arbeitet, beauftragt mich, Kündigungsschutzklage zu erheben. Sein Monatseinkommen beträgt 3.000 €. Das Arbeitsverhältnis bestand 15 Jahre. Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mannheim wird ein Vergleich angeregt. Es finden ausführliche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber statt. Schließlich einigt man sich auf einen Abfindungsvergleich: Der Arbeitnehmer erklärt sich mit der ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden und erhält im Gegenzug eine Abfindung nach der Faustformel von 22.500,00 €.

    Das Gesetzt schreibt für diesen Falll eine anwaltliche Vergütung von 1.893,89 € vor. Dieser Betrag darf – von Gesetzes wegen – nicht unterschritten werden, fällt also bei allen Anwälten in (minderstens) dieser Höhe an. Gerichtsgebühren entstehen in diesem Beispiel nicht. Die gegnerischen Anwaltskosten müssen Sie nicht tragen.

2. Zahlungsanspruch

  • Sie beauftragen mich, ein höheres Gehalt aus einer tariflichen Eingruppierung oder Vergütungsansprüche aus einer Zielvereinbarung außergerichtlich einzufordern (Gegenstandswert jeweils 5.000 €).
  • Hier hängen die gesetzlichen Gebühren vom Einzelfall und seinen Umständen an (Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung für den Mandanten und seine wirtschaftliche Situation).

    Dabei gilt in durchschnittlichen Fällen die sog. Regelgebühr, die in diesem Beispiel zu einer Vergütung von 489,45 € führen würde. Dieser Betrag kann auf bis zu 128,95 € verringert oder auf maximal 919,28 € erhöht werden, je nach Umfang, Schwierigkeit und den sonstigen Umständen.

Wer hat die Anwaltskosten zu tragen?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die für den Rechtsfall eintrittspflichtig ist, übernimmt diese die Kosten (ggf. unter Abzug eines Selbstbehalts). Die Anmeldung Ihres Schadensfalles bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kann ich für Sie übernehmen.

In außergerichtlichen Verfahren und Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig ob sie gewinnt oder verliert. In Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) und dem BAG trägt die Kosten, wer unterliegt.

Bei geringem Einkommen und Vermögen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (bzw. Beratungshilfe) zu beantragen. Hier kann ich Ihnen gerne behilflich sein.

Gelten für Fachanwälte höhere Gebühren?

Nein. Obwohl Fachanwälte besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachgewiesen haben, gelten für sie die gleichen gesetzlichen Gebühren wie für Anwälte ohne Fachanwaltszulassung.

Diese Anwalts-Leistungen können Sie von mir erhalten:

Die Leistungen, die Sie – abhängig von Ihrem Anliegen und dem mir erteilten Auftrag - erhalten, sind:

  • Ausführliche Beratung, Sichtung aller Fakten und Unterlagen, Prüfung Ihres Falles in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht
  • Informationen zur Rechtslage, Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Empfehlungen zum Vorgehen
  • Beratung, außergerichtliche Vertretung und/oder Führung des Prozesses, Wahrnehmung von Gerichtsterminen bis zu dessen Abschluss
  • ggf. Durchsetzung und Vollstreckung Ihrer festgestellten Ansprüche.

Ergibt die Einschätzung, dass bestimmte Maßnahmen erforderlich und aussichtsreich sind, werde ich entsprechende Empfehlungen aussprechen und ggf. in Ihrem Auftrag tätig. Bei fehlenden oder zu geringen Erfolgsaussichten werde ich von unnötigen Maßnahmen abraten.

Das Vorgehen wird – auch unter Berücksichtigung der Kosten - mit Ihnen abgestimmt.

Ein gut durchdachtes Vorgehen und eine geschickte Verhandlungsführung bringen mehr als überstürzter Aktionismus und überflüssige Taktiererei!

Durch eine effiziente Organisation meiner Kanzlei stelle ich sicher, dass alle Maßnahmen zügig ergriffen werden.

Erhöhen sich die Kosten bei Mandanten außerhalb von Mannheim?

Nein. Die Gebühren bleiben gleich. Es können allenfalls höhere Auslagen (z.B. Fahrtkosten) anfallen, die ich jedoch für Gerichtstermine vor den Arbeitsgerichten Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg nicht gesondert berechne.

Was sind Gegenstandswert, anwaltlicher Auftrag und Gebührentabelle?

Das RVG stellt auf den Gegenstandswert (Streitwert) und darauf ab, welcher Auftrag dem Anwalt erteilt wurde.

Der Gegenstandswert beschreibt den Wert, um den es geht. Bei Zahlungsansprüchen (z.B. Forderung auf rückständige Überstundenvergütung) entspricht der Gegenstandswert dem Zahlungsanspruch. Bei Ansprüchen, die nicht in Geld bezifferbar sind, gibt es bestimmte Regeln, wonach der Gegenstandswert bemessen wird. Geht es beispielsweise um eine Kündigung eines mehr als ein Jahr bestehenden Arbeitsverhältnisses, so entspricht der Gegenstandswert dem Vierteljahresentgelt des Arbeitnehmers (i.d.R. drei Monatsgehälter).

Nach dem Auftrag bestimmt sich, welche anwaltlichen Tätigkeiten durchgeführt werden sollen (z.B. reine Beratung, außergerichtliche Vertretung, Klageerhebung und Auftreten bei Gericht).

Stehen Gegenstandswert und Auftragsumfang fest, kann anhand der Gebührentabelle die Anwaltsvergütung ermittelt werden. Hinzu kommen Auslagenersatz und natürlich die gesetzliche Umsatzsteuer.

Weiterführende Hinweise zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Zahlreiche weitere Informationen zum anwaltlichen Vergütungsrecht erhalten Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter dem Menüpunkt 'Gebühren'.

Wie hoch sind die Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten?

Bei Prozessen vor einem Arbeitsgericht fallen keine Gerichtsgebühren an, wenn der Rechtsstreit - wie meistens - durch Vergleich beendet wird.

Ansonsten gilt: Die Gerichtsgebühren richten sich - ähnlich wie bei den gesetzlichen Anwaltsgebühren -nach dem Streitwert und den 'Tätigkeiten' des Gerichts (streitiges Endurteil, Versäumnisurteil, Klagerücknahme, Mahnverfahren usw.). Ggf. entstandene Auslagen (z.B. für Zeugen) können hinzukommen.

Wenn Gerichtsgebühren entstehen, sind sie von demjenigen zu tragen, der den Rechtsstreit verliert. Bei teilweisem Obsiegen/Unterliegen werden die Kosten entsprechend anteilig auf die Parteien verteilt.

Guter Rat ist teuer
- schlechter Rat ist teurer!



Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Rechtsthemen.

Christian Weber, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim (am Luisenpark)
Tel. 0621/32 88 9-88

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