Christian Weber, LL.M.*
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mitglied der Kanzlei
PHILIPP, SUDMANN & SCHENDEL

Tel. 0621 / 32 88 9-88
Fax. 0621 /32 88 9-32
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Stichworte: Beratung Arbeitsrecht

Anwalt Arbeitsrecht, Anwälte Arbeitsrecht, Kanzlei Arbeitsrecht, Beratung zu Arbeitsrechtfragen

Wirkungsbereich: Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Rhein-Neckar Gebiet

Beratung im Arbeitsrecht

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Von Arbeitsvertrag bis Zeugnis -
Qualifizierte Rechtsberatung für Ihr Arbeitsverhältnis

Vom Bewerbungsgespräch bis zum Inhalt des Zeugnisses gibt es Regeln, die Ihnen mehr Rechte geben, als Sie vielleicht denken. Diese Regeln werden nicht immer eingehalten. Manchmal genügt es, wenn Sie selber auf ihre Einhaltung pochen - manchmal benötigen Sie dafür anwaltliche Hilfe.

Bestehen Zweifel, welche Rechte Sie haben, bringt der Gang zum Anwalt Klarheit.

Rechtsanwalt im Arbeitsrecht Mannheim

Hier einige Beispiele für Fragen, mit denen ich mich in meiner täglichen Praxis beschäftige:

Am Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Wurden die Rechte von Bewerbern auf einen Arbeitsplatz eingehalten?
  • Stimmen die mündlichen Versprechungen mit dem Arbeitsvertrag überein?
  • Entsprechen die Klauseln des Arbeitsvertrags der Rechtslage?
  • Sind Befristungen und Probezeitvereinbarungen rechtmäßig?

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses

  • Fragen aus dem Bereich Gehalt und Vergütung:
    - Gehalts- und Lohnforderungen
    - Prämien, Tantiemen, Leistungszulagen und andere variable Vergütungsbestandteile
    - Eingruppierungen, Höher- oder Herabstufungen des (Tarif-)Gehalts
    - Zuschläge und Zulagen
    - Weihnachtsgeld (13. Gehalt) und andere Sonderzahlungen/Gratifikationen
    - Einhaltung des 'Mindestlohns'
  • Sind Abmahnungen zu Recht ergangen?
  • Wie viel Urlaub, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld steht Ihnen zu?
  • Müssen sie Überstunden leisten und wie werden diese vergütet?
  • Welche Ansprüche haben Sie aus  Tarifverträgen (auch allgemeinverbindliche Tarifverträge)?
  • Sind Versetzungen rechtens?
  • Wie ist auf eine Änderungskündigung zu reagieren?
  • Entsprechen Arbeitszeit und Weisungen dem Vertrag bzw. Gesetz?
  • Was gilt bei Teilzeit?
  • Welche Besonderheiten gelten bei behinderten Arbeitnehmern?
  • Welche Rechte gibt es im Rahmen von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit?
  • Wie darf ein Dienstwagen genutzt werden?
  • Darf der Internetzugang am Arbeitsplatz für private E-Mails und zum Surfen benutzt werden?
  • Bestehen betriebliche Sozialleistungen oder eine Altersversorgung?

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Welche Folgen haben Kündigungen und Aufhebungsverträge?
  • Wie kann der Arbeitsplatz erhalten werden?
  • Ist eine Kündigungsschutzklage ratsam?
  • Wie lassen sich Abfindungen optimal verhandeln?
  • Wie können erworbene Rechte gesichert werden?
  • Wie lassen sich Sperrzeiten und andere Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden?
  • Welche Rechte ergeben sich aus Sozialplänen und Sozialplanabfindungen?
  • Entspricht der Inhalt des Arbeits-Zeugnisses den gesetzlichen Anforderungen?

Welche Leistungen können Sie von mir erwarten?

Alle diese und viele weitere Punkte werden in Ihrem konkreten Fall sorgfältig überprüft und eingeschätzt.

Ergibt die Einschätzung, dass bestimmte Maßnahmen erforderlich und aussichtsreich sind, werde ich entsprechende Empfehlungen aussprechen und ggf. in Ihrem Auftrag tätig. Bei fehlenden oder zu geringen Erfolgsaussichten werde ich von unnötigen Maßnahmen abraten.

Ob es besser ist, um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder sich mit dem Arbeitgeber anderweitig zu einigen (etwa auf Zahlung einer Abfindung) entscheiden wir gemeinsam anhand der konkreten Umstände.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Kosten und Leistungen.

Wie lange dauert es, bis ich einen Termin erhalte?

Bei Ihren ersten Anruf findet – sofern Sie es wünschen - ein kurzes, für Sie unverbindliches Vorgespräch statt.

Wenn ich nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Sie werden umgehend zurück gerufen.

Bei einer Kündigung geben Sie auch das Datum an, an dem Sie die Kündigung erhalten haben.

In der Regel erhalten Sie innerhalb der nächsten ein bis zwei Arbeitstage einen Termin (in dringenden Fällen auch früher).

Zu dem Zermin sollten Sie alle Unterlagen mitbringen, die sich auf Ihre Fragen und Ihr Arbeitsverhältnis beziehen (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechungen der letzten drei Monate, ggf. Abmahnungen und sonstige Schriftstücke).

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie die Versicherungsdaten ebenfalls dabei haben (oder vorher telefonisch durchgeben). Die Anmeldung des Schadensfalles bei Ihrer Versicherung kann ich für Sie übernehmen.

In dem Termin werden wir Ihren Fall ausführlich besprechen. Sie entscheiden, ob Ihnen die Beratung genügt oder ob Sie mir einen weitergehenden Auftrag erteilen (z.B. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Geltendmachung Ihrer Ansprüche, Erhebung einer [Kündigungsschutz]-Klage sowie ggf. auch Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur).

Siehe auch Kontakt & Terminvereinbarung.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Meine Vergütung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und kann Ihnen in jedem Stand des Verfahrens mitgeteilt werden.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die den Fall abdeckt, trägt diese meine Kosten (mit Ausnahme einer etwaigen Selbstbesteiligung).

Bei Bedürftigkeit (geringes Einkommen und Vermögen) besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (oder Beratungshilfe) zu beantragen, so dass die Kosten von der Staatskasse übernommen werden.

Im Übrigen trägt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im außergerichtlichen Bereich und in der 1. Instanz (Arbeitsgericht) jede Partei ihre Kosten selbst. In den höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) trägt die Kosten, wer den Prozess verliert.

Zahlreiche weitergehende Informationen erhalten Sie auch unter Kosten und Leistungen.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht bei allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und umliegenden Ortschaften

Als Arbeitsrechts-Anwalt bin ich im Rhein-Neckar-Raum, der Vorderpfalz und darüber hinaus tätig (Mannheim, Edingen-Neckarhausen, Ilvesheim, Ladenburg, Heddesheim, Walldorf-Wiesloch, Schwetzingen, Brühl, Hockenheim, Heidelberg, Dossenheim, Schriesheim, Weinheim, Sandhausen, Ludwigshafen, Speyer, Germersheim, Viernheim, Weinheim, Mutterstadt, Frankenthal, Neustadt, Bad Dürkheim usw.).

Da es bei der Zuständigkeit des Gerichts meistens auf den Arbeitsort (nicht auf den Wohnort des Arbeitnehmers) ankommt, erfasst mein Wirkungskreis neben den Arbeitsgerichten Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg häufig auch die Arbeitsgerichte Darmstadt, Frankfurt und Karlsruhe (z.B. weil ein Arbeitnehmer in Mannheim wohnt, aber in Viernheim arbeitet, weshalb das Arbeitsgericht Darmstadt zuständig ist).


Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Rechtsthemen.

Christian Weber, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim (am Luisenpark)
Tel. 0621/32 88 9-88

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